Preise
Herstellungsbeiträge:
ab 29. Juli 2016
- 1,74 €/m² Grundstücksfläche
- 8,06 €/m² Geschossfläche
ab 01. Januar 2023
- 2,08 €/m² Grundstücksfläche
- 9,56 €/m² Geschossfläche
Grundgebühr bis 31.12.2023:
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss
bis 2,5 m³/h | 84,00 €/Jahr |
bis 6 m³/h | 130,00 €/Jahr |
bis 10 m³/h | 150,00 €/Jahr |
über 10 m³/h | 400,00 €/Jahr |
Verbrauchsgebühren bis 31.12.2023
- 1,51 €/m³ Trinkwasser
- 2,50 €/m³ Bauwasser
Grundgebühren ab 1.1.2024
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss
bis 2,5 m³/h 96.00 €/Jahr
bis 6 m³/h 144,00 €/Jahr
bis 10 m³/h 240,00 €/Jahr
über 10 m³/h 400,00 €/Jahr
Verbrauchsgebühren ab 1.1.2024
1,95 €/m³ Trinkwasser
2,50 €/m³ Bauwasser
Kostenerstattungen
Die Erstattung des Aufwands für den Hausanschluss werden nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet, also Material- und Personalkosten wie sie anfallen. Wir berechnen seit 1. Januar 2023
- 54 €/Arbeitsstunde und
- 0,90 € für den gefahrenen Kilometer
Der Hausanschluss ist in der Regel die Leitung von der Hauptleitung in der Straße bis zur Installation im Gebäude
ZU DEN BEITRÄGEN, GEBÜHREN UND KOSTENERSTATTUNGEN WIRD DIE MEHRWERTSTEUER IN DER JEWEILS GESETZLICHEN HÖHE ERHOBEN!